Behandlung & Kosten

Behandlungskosten – Wer bezahlt?

Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt im Rahmen einer privaten Liquidation.


Heilpraktikerleistungen werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Kosten können aber ggf. als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. 

Anders verhält es sich, wenn Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt sind bzw. eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Die Erstattungsfähigkeit ist je nach Krankenversicherung unterschiedlich. Bei einer privaten Zusatzversicherung hängt es dann vom abgeschlossenen Tarif ab, in welchem Umfang Ihre Versicherung die Heilpraktikerleistungen übernimmt.


Sie sind nicht sicher, ob Ihre Versicherung Heilpraktikerleistungen ganz oder in Teilen übernimmt? Fragen Sie am besten einfach dort nach. Erkundigen Sie sich bei Abschluss eines Versicherungsvertrages genau danach, welche Verfahren zu welchen Sätzen und bei welchen Diagnosen erstattet werden.

 

Das Gebührenverzeichnis

Die Abrechnung erfolgt zur Zeit ausschließlich auf Rechnung. Ich rechne nach GebüH ab, dem Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker aus dem Jahr 1985 sowie nach unten aufgeführten Festpreisen. Die gängigen Sätze der GebüH werden in der Regel von den privaten Krankenkassen anerkannt, sie ist jedoch für Heilpraktiker rechtlich nicht bindend. Das Honorar kann frei gestaltet werden.

Unabhängig von dem Erstattungsbetrag Ihrer Versicherung oder Ihrer Beihilfe sind Differenzen von Ihnen selbst zu begleichen.

 

Kosten*

Dauer: ca. 90-120 Minuten (Befragung, Diagnostik, ggf. Behandlung) 

100 Euro

Ohrakupunktur, Emmett-Technique Anwendung, Dorn-Therapie, Klangschalenmassage als Folgetermine nach Erstgespräch oder auf Wunsch, zeitunabhängig

Emmett-Technique: 80 €

Dorn-Therapie 60 €

Ohr-Akupunktur 50 €

Klangschalenmassage 60 €

 

abhängig vom Zeitaufwand;

 je angefangene 15 Minuten 20 €

bestehend aus 2 Therapien, zum Beispiel Dorn-Therapie/Emmett-Technique oder Emmett-Technique/Ohr Akupunktur oder Homöopathie/Emmett-Technique berechnen sich nach dem

60-Minuten-Satz von 80 €

abhängig vom Zeitaufwand;

 je angefangene 15 Minuten 20 €

* Meine heilkundliche Tätigkeitist von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr. 14 UstG befreit. Aus diesem Grund erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese auch nicht aus. Bei den genannten Honoraren handelt es sich um Endpreise.

 

Erstgespräch

Ich nehme mir Zeit für Sie.

Bitte planen Sie für Ihren ersten Besuch bei mir etwa 1,5 bis 2 Stunden ein.

In dieser Zeit befrage ich Sie je nach Ihrem aktuellen Anliegen ausführlich zu Ihren aktuellen Beschwerden, Ihrer Krankengeschichte, Operationen, Konstitution, Impfungen, Allergien/ Unverträglichkeiten, familiären Vorerkrankungen, Lebens- und Ernährungsgewohnheiten sowie zu den von Ihnen eingenommenen Medikamenten.

Diagnostik

Zur Diagnostik setze ich neben der Anamnese, der Inspektion (der Suche nach optischen Auffälligkeiten z.B. in Bezug auf Haltung, Antlitz, im Auge und im Ohr) und dem Abtasten (Palpation) nach Bedarf die Stuhlanalyse ein.

Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin Arzt- und Laborbefunde (sofern vorhanden) sowie eine Liste der von Ihnen eingenommenen Medikamente mit. Sollte eine weitere Labor-Diagnostik notwendig sein, werden wir dies miteinander besprechen.

Behandlung

Häufig können wir gleich beim ersten Termin mit der Behandlung beginnen.

Abhängig von der Diagnostik werde ich eine manuelle Therapie oder die Synergetische Homöopathie einsetzen.